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Pensionszusage

Bei einer Pensionszusage zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zu Beginn der Rente die vereinbarte Vorsorgeleistung zum Beipsiel in Form einer Betriebsrente. Der Umfang der Leistung richtet sich meistens nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Einkommenshöhe während des Beschäftigungsverhältnisses. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt in der Regel der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Leistungsverpflichtung. Zum größtem Teil übernimmt die Finazierung der Pensionszusage vollstäding das jeweilige Unternehmen. Aber auch Arbeinehmer können unter besonderen Bedingungen  Teile des Lohnes oder Gehalts für eine Pensionszusage umwandeln.

Wir sind für Sie da

Wir freuen uns über den Kontakt zu Ihnen und stehen für Ihre Fragen rund um das Thema der ethisch-ökologischen Vorsorge gern zur Verfügung. Mit den besten Grüßen aus Berlin - Ihr Naturconsult Team

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