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Konditionen Green City SmartMobility I Genusschein

Art des Wertpapiers Genussschein
Laufzeit 5 Jahre
Rückzahlung Erfolgsabhängig, endfällig zum Nennbetrag
Vergütung Erfolgsabhängig, endfällig. Prognose: 35 % Rendite vor Steuer auf die gesamte Laufzeit des Genussscheins (entspricht ca. 7,0 % p.a.)
Mindestanlage EUR 1.000; Höchstbetrag: maximal EUR 10.000

Wichtiger Hinweis

Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Alle Ansprüche aus dem Genussschein unterliegen zudem einem qualifizierten Rangrücktritt.

Downloads für Emmy SmartMobility I Genussscheine

Von der Mobilität der Zukunft profitieren

Mit emmy Städte verändern

Das Ziel von emmy ist die optimale Verfügbarkeit von Elektrorollern in Großstädten. So kommen emmy-Kunden schnell, leise und flexibel ans Ziel. Zudem werden durch Rollersharing Verkehrsemissionen und Staus reduziert. Das bedeutet: Mehr Platz auf den Straßen, bessere Luft und ein Plus an Lebensqualität.

Die Mobilitätswelt wird sich in den kommenden Jahren radikal verändern. Die zunehmende Verkehrsproblematik mit Stau, Lärm, Luftverschmutzung und Platzmangel treibt die Marktentwicklung für strombasierte Sharing-Angebote weiter voran. Der Sharing-Markt wächst jährlich um beeindruckende 25%. Das Marktvolumen wird weltweit bis im Jahr 2025 auf über 600 Mrd. Euro prognostiziert – von dieser Dynamik will emmy profitieren.

Sharing boomt. Heute nutzen weltweit erst 7 Mio. Menschen Sharing-Angebote. Und die Nutzer sind bereit für neue, digitale Lösungen – bis 2022 können es fast 700 Millionen sein. Auch bei emmy melden sich Woche für Woche hunderte neue Kunden an. emmy ist als Marktführer für Rollersharing in Deutschland gut positioniert um die Marktführerschaft weiter auszubauen.

  • Pionier des elektrischen Rollersharings: emmy hat seit dem Markteintritt 2015 wertvolle Erfahrung gesammelt und Expertise aufgebaut.
  • Marktführer in Deutschland: NutzerInnen können die bundesweit größte Rollerflotte mit einer App und einem Konto in allen vier Metropolen – Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf – nutzen
  • emmy ist einzigartig: Jeder emmy Roller ist mit zwei Helmen in unterschiedlichen Größen ausgestattet: So können jederzeit zwei Personen den Roller nutzen.
  • Sauberer geht’s nicht! Die Roller werden von emmy stets mit frischen Akkus bestückt die mit 100% Ökostrom geladen werden.

Wenn in 20 Jahren rund drei Viertel der Menschheit in Städten lebt, brauchen wir zukunftsfähige Mobilitätskonzepte. Die Nachfrage nach flexibler und komfortabler Mobilität wächst rasant. Sharing-Konzepte boomen!

Aktuelles

reconcept Gruppe veräußert Windparkportfolio in Deutschland

Die reconcept Gruppe, spezialisiert auf Erneuerbare Energien, hat ein Windparkportfolio in Deutschland mit einer Leistung von 10 Megawatt an die österreichische oekostrom AG verkauft. Mit dieser Transaktion stärkt die reconcept Gruppe ihre Wachstumsstrategie im Bereich Erneuerbare Energien und schafft Raum für weitere Investitionen [...]

Stadt platziert erfolgreich Green Bond – Innovatives Finanzierungsinstrument

Die Stadt München hat mit ihrem ersten Green Bond erfolgreich 300 Millionen Euro am Kapitalmarkt platziert. Die siebenjährige Anleihe bietet eine Rendite von 2,838 Prozent und soll zur Finanzierung umweltfreundlicher Projekte wie dem Bau von Schulen, Kitas, dem öffentlichen Nahverkehr und der Förderung erneuerbarer Energien verwendet werden. Dies macht München zur ersten deutschen Kommune, die einen Green Bond auflegt [...]

Steigende Nachfrage nach Erneuerbaren Energien

Mit dem wachsenden Energiebedarf durch KI-Anwendungen wird der Bedarf an nachhaltigen Energiequellen immer dringlicher. Immer mehr Unternehmen, darunter die großen US-Tech-Konzerne, setzen deshalb auf den Ausbau eigener Anlagen zur Produktion von Erneuerbarer Energie [...]

Umwelt-Anleihen: Verhelfen Umwelt-Finanzinstrumente zu mehr Wachstum im Wind- und Solarsektor?

Im Wind- und Solarsektor sind Umwelt-Anleihen ein entscheidendes Mittel, um die notwendigen finanziellen Ressourcen für den Bau und Betrieb von Anlagen bereitzustellen. Die hohen Anfangsinvestitionen, die für die Errichtung von Windparks und Solaranlagen erforderlich sind, können durch die Ausgabe von Anleihen gedeckt werden. Diese Investitionen fördern [...]

Grüne Sachwerte finanzieren durch Green Bonds: Eine attraktive Möglichkeit?

Grüne Sachwerte beziehen sich auf physische Vermögenswerte, die einen positiven ökologischen Beitrag leisten, insbesondere durch die Nutzung erneuerbarer Energien. Im Kontext von Solarparks und Windkraftanlagen sind Grüne Sachwerte konkrete, nachhaltige Investitionen in Infrastrukturprojekte, die saubere Energie erzeugen [...]

Fortschritt beim Ausbau der Solarenergie in Deutschland

Die Sonne wird zunehmend als wichtige Energiequelle für deutsche Unternehmen und Privathaushalte genutzt. Im April 2024 waren laut Statistischem Bundesamt über 3,4 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland installiert, mit einer Gesamtnennleistung von etwa 81.500 Megawatt. Im Vergleich zum Vorjahresmonat [...]

Grüne Unternehmensanleihen: Beispiele und Einblicke

Unternehmen, die grüne Anleihen ausgeben, senden ein starkes Signal an die Märkte und ihre Stakeholder, dass sie sich für Nachhaltigkeit engagieren. Dies kann das Vertrauen der Investoren stärken und das Unternehmensimage verbessern. Zudem kann die Finanzierung durch grüne Anleihen dazu beitragen, innovative und umweltfreundliche Technologien schneller zu entwickeln und zu verbreiten. [...]

Grüne Anleihen – Definition und Angebote

Grüne Anleihen, auch als Green Bonds bekannt, sind Finanzinstrumente, die von Unternehmen, Banken oder Staaten ausgegeben werden, um Kapital für umweltfreundliche Projekte zu beschaffen. Diese Projekte können in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, saubere Transportmittel und nachhaltiges Wassermanagement liegen. Das Hauptziel von Green Bonds ist es, die Investitionen in umweltfreundliche Initiativen zu fördern und gleichzeitig den Anlegern eine Rendite zu bieten [...]

Aktuelle Green Bonds: Nachhaltige Investitionen im Fokus

Der Aream Green Bond 2024/2029 und der reconcept Green Bond III bieten attraktive Investitionsmöglichkeiten für Anleger, die sowohl finanzielle Renditen erzielen als auch einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten möchten. Durch die Unterstützung von Photovoltaik- und Windenergieprojekten tragen diese Green Bonds wesentlich zur Förderung [...]

Aream Green Bond bereits zu rund 2 Millionen € platziert

Die Unternehmensanleihe Aream Green Bond 2024/2029 der Aream Solar Finance GmbH ist bereits zu rund 2 Millionen Euro platziert. Anleger können die Anleihe stückzinsfrei bis zum 17.08.2024 zeichnen. Ausgestattet mit einem Zinssatz von 8,0 % pro Jahr und einer Laufzeit von fünf Jahren [...]

Wichtige rechtliche Hinweise

Bei den Angaben auf dieser Internetseite handelt es sich um Werbung. Sie enthalten keine vollständigen Informationen über den Genussschein und stellen kein öffentliches Angebot oder eine Zeichnungsaufforderung und auch keine individuelle Anlageempfehlung dar. Diese Internetseite wird schon vor Beginn des öffentlichen Angebots und vor Veröffentlichung eines Wertpapier-Informationsblattes (WIB) zugänglich gemacht. Mit Beginn des öffentlichen Angebots steht das WIB unter www.greencity-finance.de barrierefrei zum Download zur Verfügung. Der Genussschein wird von der Emittentin Green City Smart Mobility I GmbH ausgegeben und von der Green City Finance GmbH als Anlagevermittlerin vertrieben. Für das öffentliche Angebot des Genussscheins besteht keine gesetzliche Prospektpflicht. Anleger sind verpflichtet, im Rahmen einer Selbstauskunft Angaben zu frei verfügbarem Vermögen bzw. zur Höhe des monatlichen Nettoeinkommens zu machen. Alle wesentlichen Informationen über den Genussschein „Green City Smart Mobility I“ sind in dem Wertpapier-Informationsblatt (WIB) enthalten Jeder Anleger ist gehalten, das WIB vor seiner Investitionsentscheidung vollständig zu lesen, insbesondere die Risikohinweise.

Der Genussschein ist rein erfolgsabhängig ausgestaltet. Die Realisierung der Ansprüche auf Rückzahlung des Nennbetrags sowie der Vergütung hängen ausschließlich vom wirtschaftlichen Erfolg der Electric Mobility Concepts GmbH („emmy“) ab. Es besteht Totalverlustrisiko. Alle Ansprüche auf Rückzahlung und Vergütung unterliegen zudem einem qualifizierten Rangrücktritt. Forderungen aus dem Genussschein können daher nicht geltend gemacht werden, solange und soweit dies zur Insolvenz der Emittentin führen würde. Im Insolvenzfalle sind die Forderungen der Genussscheingläubiger nachrangig zu anderen Gläubigern der Emittentin. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise hat der Genussschein den Charakter einer unternehmerischen Beteiligung.

Die Emittentin legt die Prognose zugrunde, dass das Genussscheinkapital an die Anleger erfolgsabhängig zum Nennbetrag zurückgezahlt wird und zusätzlich eine einmalige erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 35 %, bezogen auf den Nennbetrag, über die gesamte Laufzeit erzielt wird, was einer prognostizierten Rendite von ca. 7 % p.a. entspricht. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Prognose, mit der keinerlei Garantien oder sonstige Ansprüche verbunden sind. Angaben auf dieser Internetseite zu zukünftigen Marktentwicklungen stellen ebenfalls Prognosen dar. Angaben zu früheren Wertentwicklungen sowie Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung des Genussscheins.

Die Genussscheine werden derzeit grundsätzlich nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Es erfolgt kein Angebot in Rechtsgebieten / Rechtsordnungen, in denen ein solches Angebot rechtswidrig wäre. Es erfolgt daher insbesondere kein Angebot in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan. Die Genussscheine sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung in den Vereinigten Staaten registriert. Sämtliche Informationen und Unterlagen (einschließlich des Wertpapier- Informationsblattes) dürfen daher nicht in diese Länder übermittelt werden. Der Ausschluss des Angebots gilt für sämtliche Staatsbürger der Vereinigten Staaten, Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Vereinigten Staaten (Greencard) und aus einem anderen Grund in den Vereinigten Staaten unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Bürger. Gleiches gilt für natürliche und juristische Personen mit statuarischem Sitz, tatsächlichen Verwaltungssitz, Wohnsitz oder Zweitwohnsitz in den Vereinigten Staaten. Auch sind US-amerikanische Gesellschaften oder sonstige nach dem US-amerikanischen Recht errichtete Vermögenseinheiten, Vermögensmassen oder Trusts, welche der US-Bundesbesteuerung unterliegen, vom Angebot ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Staatsbürger der Länder Kanada, Australien oder Japan oder eine natürliche oder juristische Person, die ihren Wohnsitz, tatsächlichen Verwaltungssitz oder statuarischen Sitz in den vorstehenden Ländern haben, vom Angebot ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner sonstige natürliche oder juristische Personen, denen gegenüber aufgrund gesetzlicher Regelungen oder Rechtsvorschriften ein Angebot rechtswidrig wäre.