Unterstützungskasse
Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber betriebliche Vorsorgeverträge für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber. Bezugsberechtigter der Direktversicherung ist der Arbeitnehmer. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber zudem vollständig abzugsfähige Betriebsausgaben. Direktversicherungen unterliegen außerdem der staatlichen Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und zusätzlich der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz.
Aufgrund der einfachen Handhabbarkeit wird der Durchführungsweg der Direktversicherung in der Praxis sehr häufig gewählt. Für die betriebliche Altersversorgung gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten:
Auch vermögenswirksame Leistungen können in eine Direktversicherung fließen.
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